Wer hat ein berechtigtes Interesse, beim Staatsrat Einspruch oder einen Antrag auf Aufhebung des Projekts „CCS Prinos“ einzulegen?
In letzter Zeit wird über das Projekt der CO2-Speicherung diskutiert, was als politische/gesellschaftliche Vorbereitung zur Begründung des berechtigten Interesses notwendig ist.
Der Antrag auf Aufhebung muss mit einer vollständigen rechtlichen und technischen Dokumentation einhergehen.
Das vom Gemeinderat für die erwartete kostspielige Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof eingerichtete Rechts- und Technikteam muss effizient arbeiten.
In diesem Diskussionspapier werden die Grundprinzipien des Problems der Klage analysiert, um das Thema allen Einwohnern verständlich zu machen, und es wird versucht, Antworten auf Fragen wie die folgenden zu geben:
- Wer hat ein berechtigtes Interesse daran, vor das Verwaltungsgericht zu gehen und die Aussetzung oder Aufhebung des Projekts zu beantragen? Hat jeder Bürger dieses Recht oder nur bestimmte Organisationen oder Institutionen?
- Wie sieht der Zeitplan für die Einreichung von Einsprüchen und Klagen aus?
- Warum ist die AEPO (Entscheidung über die Genehmigung von Umweltbedingungen) der entscheidende, zentrale rechtliche Schlüssel, um den es im Spiel um die Rechtmäßigkeit von CCS Prinos geht?
